Allgemeine Geschäftsbedingungen – Ferienhaus Eschenbruch (Stand: 26.10.2021)
I. Zahlungs- und Stornierungsbedingungen; Kündigungsrecht des Vermieters
1 Bei Buchung sind 20% des Mietpreises (ohne Kaution und Frühstückskosten) fällig. Der Restbetrag ist einen Monat vor der geplanten Anreise fällig. Verbleibt bis zur Anreise bei Abschluss weniger als ein Monat ist unmittelbar der Gesamtbetrag fällig. Der Mieter kann die Buchung jederzeit, auch kurzfristig, stornieren.
2 Bei Stornierung bis einen Monat vor Anreise wird die Anzahlung als Stornierungsgebühr einbehalten.
3 Bei Stornierung weniger als einen Monat vor Anreise ist der volle Betrag (ohne Kaution und Frühstückskosten) zu zahlen. Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor Anreise ist zusätzlich der auf ein Frühstück entfallende Anteil zu zahlen.
4 Liegt ein in der Person des Mieters liegender Umstand vor, der einem Aufenthalt entgegensteht und den dieser nicht zu verschulden hat (Sterbefall in der Familie, etc.), ist die Stornierung ohne Kosten möglich. In diesem Fall ist dem Vermieter unaufgefordert der konkrete Stornierungsgrund glaubhaft zu machen.
5 Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach dessen Beginn fristlos kündigen, wenn der Mieter trotz erfolgter Mahnung vereinbarte Zahlungen nicht fristgerecht leistet oder sich sonst in einer Weise vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Vertragsfortsetzung nicht zuzumuten ist.
6 Im Falle einer Stornierung durch den Mieter oder Kündigung durch den Vermieter ist der Vermieter berechtigt, das Objekt anderweitig zu vermieten.
II. Vertragspflichten und Haftung
1. Der Mieter verpflichtet sich, das Eigentum des Vermieters sorgfältig zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung des Gebäudes, der Räumlichkeiten, der Einrichtung oder von Objekten der Gartenanlage ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn sie von ihm schuldhaft verursacht worden ist. Eigenverursachte oder bereits vorhandene Schäden hat der Mieter unverzüglich anzuzeigen. Er hat das Objekt zudem in einem grundgereinigten Zustand – insbesondere: besenrein, ausgeräumte Spülmaschine, entsorgter Abfall – und in der von ihm vorgefundenen Möbelanordnung pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt zu verlassen.
2. Der Vermieter verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Überlassung und Erhaltung der Mietsache sowie zur Erfüllung sonstiger vereinbarter Leistungen. Die Vermieterhaftung ist mit Ausnahme von Schäden an Leib, Leben und Gesundheit ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.
III. Kautionsbedingungen
1 Es ist anfragenabhängig (Mitteilung im konkreten Angebot) eine Kaution i.H.v. 200€ zu zahlen. Die Kaution wird im Anschluss an die Prüfung, ob Abzüge nach den folgenden Grundsätzen zu machen sind, umgehend und unaufgefordert rücküberwiesen.
2 Von der rückzuzahlenden Kaution werden abgezogen …
… verursachte Schäden am Mietobjekt, Mobiliar und sonstigem Zubehör nach obigen Maßstäben. Von einem Abzug wird abgesehen, sofern es sich bloß um geringwertige Schäden handelt, die auch bei ordnungsgemäßer Nutzung regelmäßig auftreten können.
… ein über eine übliche Nutzung hinausgehender Mehrverbrauch an Verbrauchsgütern (überhöhter Wasser-, Strom- oder Heizölverbrauch; übersteigerter Verbrauch von Brennholz, anderen Verbrauchsgüter), da jeweils nur eine durchschnittliche Verbrauchsmenge mit dem Mietpreis abgegolten ist. Bei der Bemessung des üblichen Bedarfs ist zugrunde zu legen, dass bei Verlassen der Wohnung oder Lüftungseinheiten die Heizungen herunterzustellen sind und bei längerer Abwesenheit der Stromverbrauch auf ein nötiges Minimum zu reduzieren ist.
… einen Betrag für den Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass das Mietobjekt in einem vertragswidrig unsauberen Zustand hinterlassen wird. Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Endreinigungsgebühr nicht von einer Grundreinigung durch den Mieter (s.u. II.1) befreit.
… etwaige noch offene Forderungen in Zusammenhang mit dem Mietverhältnis, wie etwa eine überfällige Zahlung des Mietpreises.
3 Genügt die Kaution nicht zur Begleichung der genannten Vermögenspositionen, so ist über die Kaution hinaus eine Nachzahlung in Höhe der gegebenen Differenz zu leisten.
IV. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
1. Es ist deutsches Recht anzuwenden.
2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis wird das Amtsgericht Blomberg beziehungsweise das Landgericht Detmold explizit als vorrangiger Gerichtsstand vereinbart.
V. Salvatorische Klausel, abweichende AGB, Schriftformvereinbarung
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Regelungsziel in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
2. Abweichende Abreden zu den hier konkret geregelten Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses bedarf ihrerseits der Schriftform.